Gewerbesteuermessbetrag, Feststellung vortragsfähiger Gewerbeverlust - Bei Eintritt in die Rechtsstellung einer übertragenden Gesellschaft ist nach den Vorschriften des
UmwStG wegen Zurechnung der Vorbesitzzeiten eine Kürzung des Gewinns gemäß § 9
Nr. 2a
GewStG (
sog. Schachtelprivileg) auch dann vorzunehmen, wenn die Beteiligung bei der übernehmenden Gesellschaft nicht "zu Beginn des Erhebungszeitraumes" bestand